ISFP Förderung beantragen 2026: Schritt-für-Schritt zum 5 % Bonus

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ISFP Förderung beantragen 2026: Schritt-für-Schritt zum 5 % Bonus

Wussten Sie, dass die richtige Planung den Unterschied zwischen einer maximal geförderten Investition und einer unnötigen finanziellen Belastung ausmacht? Wenn Sie die iSFP Förderung beantragen, stehen Sie oft vor einem Labyrinth aus BAFA-Anträgen und der ständigen Sorge, wichtige Fristen beim Verwendungsnachweis zu versäumen. Es ist verständlich, dass die Komplexität des Portals und die Unklarheit über die tatsächlichen Kosten eines Energieberaters zunächst abschreckend wirken. Wir verstehen Ihr Bedürfnis nach Sicherheit und einer klaren Struktur bei Ihrem Sanierungsvorhaben, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie bürokratische Hürden souverän umgehen und sich die bestmögliche staatliche Unterstützung sichern. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Förderung von 50 % für die Erstellung Ihres individuellen Sanierungsfahrplans erhalten und den entscheidenden 5 % iSFP-Bonus für Ihre Einzelmaßnahmen aktivieren. Wir geben Ihnen einen präzisen Überblick über die neuen BEG-Richtlinien vom 21. Juli 2026. Erfahren Sie, wie Sie Ihre förderfähigen Investitionskosten auf 60.000 Euro pro Wohneinheit verdoppeln und worauf Sie bei der neuen Mindestinvestitionsgrenze von 30.000 Euro achten müssen, um Ihr Projekt reibungslos und effizient zum Erfolg zu führen.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Strategischer Bonus: Erfahren Sie, wie Sie durch den iSFP den zusätzlichen 5 % Förderbonus für Ihre Sanierungsmaßnahmen aktivieren und langfristig Planungsicherheit gewinnen.
  • Verdopplung des Budgets: Lernen Sie, wie der Sanierungsfahrplan Ihre förderfähigen Investitionskosten pro Kalenderjahr von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit anhebt.
  • Bürokratie-Entlastung: Wir zeigen Ihnen den Weg, wie Sie die iSFP Förderung beantragen und dabei den gesamten Prozess von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis professionell delegieren.
  • Vermeidung von Fallstricken: Identifizieren Sie förderschädliche Fehler wie den vorzeitigen Beratungsbeginn, um Ihren Anspruch auf staatliche Zuschüsse nicht zu gefährden.
  • Technischer Mehrwert: Verstehen Sie den iSFP als essenzielles Fundament für die spätere Heizlastberechnung und die optimale Dimensionierung Ihrer Wärmepumpe.

Was ist die iSFP Förderung und warum ist sie 2026 unverzichtbar?

Ist Ihnen bewusst, dass eine unkoordinierte Sanierung oft teurer ist als ein geplanter Umbau? Der Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist weit mehr als ein bloßes technisches Dokument. Er fungiert als strategische Roadmap, die Ihr Gebäude schrittweise auf einen zukunftssicheren Standard hebt. Was ist ein Individueller Sanierungsfahrplan? Im Kern handelt es sich um eine fundierte Analyse Ihres Objekts durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten. Wer heute eine iSFP Förderung beantragen möchte, profitiert von einer staatlichen Unterstützung, die den Einstieg in die energetische Modernisierung massiv erleichtert und den langfristigen Werterhalt der Immobilie sichert.

Warum ist dieses Instrument gerade 2026 so unverzichtbar? Mit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 hat der Gesetzgeber die Spielregeln verschärft. Der iSFP dient nun als notwendiger Schlüssel, um das volle Potenzial staatlicher Zuschüsse auszuschöpfen. Er bietet Ihnen die Sicherheit, keine Maßnahme isoliert zu betrachten. Vielmehr werden alle Schritte wie Heizungstausch, Dämmung oder Fensteraustausch technisch perfekt aufeinander abgestimmt.

Der iSFP-Bonus: So hebeln Sie Ihre Sanierungskosten

Der größte finanzielle Vorteil liegt im sogenannten iSFP-Bonus. Normalerweise sind die förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle auf 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt. Liegt jedoch ein geförderter Sanierungsfahrplan vor, verdoppelt sich dieser Rahmen auf 60.000 Euro. Zusätzlich gewährt der Staat einen Bonus von 5 % auf den Regelfördersatz für Maßnahmen, die im Fahrplan enthalten sind. Ein wichtiges Detail der aktuellen Gesetzgebung: Dieser Bonus greift für Investitionskosten, die über der Schwelle von 30.000 Euro liegen. Besonders bei umfangreichen Projekten wie einer kompletten Dachdämmung oder dem Austausch der Fensterfronten amortisiert sich der Fahrplan oft schon bei der ersten großen Umsetzung.

Zudem blickt das Konzept bereits vorausschauend in die nahe Zukunft. Ab 2027 wird für Gebäude der schlechtesten Effizienzklassen ein zusätzlicher WPB-Bonus (Worst Performing Building) von weiteren 5 % eingeführt. Voraussetzung dafür ist ebenfalls, dass die entsprechenden Dämmmaßnahmen Teil eines geförderten iSFP sind. So sichern Sie sich bereits heute den Zugang zu künftigen Fördertöpfen.

Aktuelle Fördersätze und Zuschusshöhen 2026

Die Kosten für die Erstellung des Fahrplans werden vom BAFA direkt bezuschusst. Seit August 2026 gelten hierbei folgende Konditionen:

  • Ein- und Zweifamilienhäuser: Der Zuschuss beträgt 50 % der Beratungskosten, maximal jedoch 650 Euro.
  • Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten: Hier liegt die maximale Fördersumme bei 850 Euro.
  • WEG-Zuschuss: Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es einen zusätzlichen Bonus von 250 Euro für die Erläuterung der Ergebnisse in einer Eigentümerversammlung.

Durch diese Zuschüsse reduziert sich Ihr Eigenanteil für die professionelle Ingenieursleistung auf ein Minimum. Wenn Sie die iSFP Förderung beantragen, sichern Sie sich Expertenwissen fast zum Nulltarif und legen das Fundament für fünfstellige Förderbeträge bei der späteren Umsetzung.

Besonders wertvoll erweist sich der iSFP als technische Grundlage für die Detailplanung. Er liefert die Datenbasis für die Heizlastberechnung und die präzise Dimensionierung einer neuen Wärmepumpe. Ohne diese strukturierte Vorarbeit riskieren Hausbesitzer oft eine Fehlplanung ihrer Anlagentechnik, was langfristig zu unnötigen Betriebskosten führt. Ein Sanierungskonzept ist daher nicht nur ein Förderinstrument, sondern eine Versicherung für die Effizienz Ihres gesamten Hauses.

Voraussetzungen für den Erhalt der iSFP Förderung

Damit Sie erfolgreich die iSFP Förderung beantragen können, müssen bestimmte formale und technische Kriterien erfüllt sein. Nicht jedes Gebäude kommt automatisch für die staatliche Bezuschussung infrage. Zunächst spielt das Alter Ihrer Immobilie eine entscheidende Rolle. Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegen. Diese Regelung stellt sicher, dass die Förderung gezielt in den Bestand fließt, um die Energieeffizienz älterer Gebäude signifikant zu verbessern. Neubauten sind von dieser spezifischen Beratungsförderung konsequent ausgeschlossen.

Ein weiteres wesentliches Merkmal ist die Nutzung des Objekts. Das Gebäude muss überwiegend zu Wohnzwecken dienen. Das bedeutet, dass mehr als die Hälfte der beheizten Gebäudenutzfläche für das Wohnen vorgesehen sein muss. Für reine Gewerbeimmobilien gelten andere Förderprogramme. Zudem ist die Qualität der Beratung gesetzlich geschützt. Sie müssen zwingend einen Experten beauftragen, der in der Energieeffizienz-Expertenliste (EEE-Liste) des Bundes geführt wird. Nur diese zertifizierten Fachleute verfügen über die notwendige Zulassung beim BAFA. Unabhängigkeit ist hierbei oberstes Gebot. Der Berater darf kein wirtschaftliches Eigeninteresse an der späteren Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen haben. Eine Kopplung der Beratung an den Verkauf von Baustoffen oder Heizungssystemen ist strikt untersagt.

Wer ist antragsberechtigt?

In erster Linie sind private Hauseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) antragsberechtigt. Doch der Kreis der Begünstigten ist weiter gefasst. Auch Mieter, Pächter oder Nießbrauchberechtigte können die Förderung in Anspruch nehmen, sofern eine schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers vorliegt. Für Unternehmen und gewerbliche Vermieter gelten hingegen die Regelungen der De-minimis-Verordnung. Diese besagt, dass die Gesamtsumme der erhaltenen staatlichen Beihilfen einen Schwellenwert innerhalb von drei Steuerjahren nicht überschreiten darf. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Vorhaben unter diese Regelung fällt, hilft eine gezielte Energieberatung für Wohngebäude, um die rechtliche Sicherheit vor dem Projektstart zu gewährleisten.

Technische Mindestanforderungen an den Sanierungsfahrplan

Ein Sanierungsfahrplan ist kein beliebiges Dokument. Er muss entweder eine schrittweise Sanierung über einen längeren Zeitraum oder eine umfassende Gesamtsanierung zum Effizienzhaus-Standard darstellen. Technisch ist seit September 2026 die Verwendung der offiziellen iSFP-Druckapplikation in der Version 2.6.x vorgeschrieben. Ältere Formate werden vom BAFA nicht mehr akzeptiert. Ein zentraler Bestandteil des Prozesses ist das verpflichtende persönliche Beratungsgespräch. Der Ingenieur muss Ihnen die Ergebnisse, die energetischen Einsparpotenziale und die Priorisierung der einzelnen Schritte detailliert erläutern. Erst nach diesem Gespräch und der Übergabe des Fahrplans gilt die Beratungsleistung als abgeschlossen.

Wichtig zu wissen: Der iSFP behält seine Gültigkeit für 15 Jahre. Das verschafft Ihnen eine enorme zeitliche Flexibilität bei der Umsetzung Ihrer Maßnahmen. Sie müssen nicht sofort alles renovieren. Der Fahrplan dient als langfristiges Planungsinstrument, das Ihnen bei jeder späteren Einzelmaßnahme den Zugang zum 5 % Bonus sichert, solange die technischen Anforderungen erfüllt bleiben.

iSFP Förderung beantragen: Schritt-für-Schritt Anleitung

Wie behalten Sie den Überblick, wenn gesetzliche Vorgaben und technische Details aufeinandertreffen? Der Prozess mag auf den ersten Blick komplex wirken, folgt jedoch einer logischen Struktur. Wenn Sie die iSFP Förderung beantragen, ist die richtige Reihenfolge der entscheidende Faktor für Ihren Erfolg. Ein Fehler im Timing kann dazu führen, dass Ihr Anspruch auf die Förderung der Beratungskosten unwiderruflich erlischt. Wir begleiten Sie als strukturierte Experten durch diesen Prozess, damit Sie keine finanziellen Nachteile erleiden.

Der erste Schritt führt Sie zu einem qualifizierten Energieeffizienz-Experten. Das Ingenieurbüro Lohse erstellt Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot, das alle Anforderungen des BAFA erfüllt. Sobald Sie uns eine Vollmacht zur Antragstellung erteilen, übernehmen wir die gesamte bürokratische Last für Sie. Dies ist besonders kritisch, da der Online-Antrag im BAFA-Portal zwingend gestellt werden muss, bevor die eigentliche Beratung beginnt. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn ist förderschädlich. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids führen wir eine detaillierte Vor-Ort-Analyse durch, erfassen alle relevanten Daten Ihres Gebäudes und entwickeln Ihren individuellen Fahrplan. Den Abschluss bildet ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir Ihnen die Ergebnisse und die nächsten Schritte persönlich erläutern.

Fristen und Zeitpläne im Jahr 2026

Das Jahr 2026 bringt eine deutliche Verschärfung der Fristenregelungen mit sich. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Vorlagefrist für den Verwendungsnachweis. Während man in der Vergangenheit oft auf Kulanz hoffen konnte, führt ein Versäumnis heute zur automatischen Unwirksamkeit des Bescheids. Das bedeutet konkret: Wenn die Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht werden, verfällt die Förderzusage ohne weitere Vorwarnung. Sie müssten den Prozess komplett neu starten, sofern dies zu diesem Zeitpunkt rechtlich überhaupt noch möglich ist.

Sollte es bei Ihrem Projekt zu unvorhersehbaren Verzögerungen kommen, ist schnelles Handeln gefragt. Sie haben die Möglichkeit, eine einmalige Fristverlängerung von sechs Monaten zu beantragen. Dieser Antrag muss jedoch fundiert begründet sein und zwingend vor Ablauf der ursprünglichen Frist beim BAFA eingehen. Wir behalten diese Termine für unsere Kunden im Blick, damit keine Fördergelder durch formale Fehler verloren gehen.

Das BAFA-Portal: Tipps für eine reibungslose Abwicklung

Die Arbeit mit dem BAFA-Portal erfordert Präzision und Aufmerksamkeit. Nach der ersten Registrierung erhalten Sie einen Aktivierungslink per E-Mail. Achten Sie unbedingt darauf, diesen innerhalb von sieben Tagen zu nutzen. Verstreicht diese Frist, verliert der Link seine Gültigkeit und der gesamte Registrierungsprozess beginnt von vorn. Typische Fehler bei der Dateneingabe, wie Zahlendreher in der Steuernummer oder falsch zugeordnete Gebäudetypen, führen oft zu langwierigen Rückfragen und verzögern die Auszahlung Ihres Zuschusses.

Nutzen Sie die Statusabfrage im Portal regelmäßig. So sehen Sie sofort, ob Ihr Antrag noch in Bearbeitung ist oder ob Dokumente nachgefordert wurden. Eine strukturierte Kommunikation mit der Behörde ist die beste Versicherung gegen unnötige Wartezeiten. Durch unsere Erfahrung in der Abwicklung zahlreicher Anträge wissen wir genau, welche Angaben das BAFA erwartet, um eine zügige Genehmigung zu gewährleisten. Wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag auf Anhieb korrekt eingereicht wird.

ISFP Förderung beantragen

Häufige Fehler und Fallstricke beim iSFP-Antrag

Wussten Sie, dass bereits kleine formale Fehler dazu führen können, dass Ihr Anspruch auf staatliche Zuschüsse komplett erlischt? Wenn Sie die iSFP Förderung beantragen, bewegen Sie sich in einem streng reglementierten Umfeld. Der häufigste und folgenschwerste Fehler ist der sogenannte förderschädliche Vorhabenbeginn. Wer den Energieberater offiziell beauftragt oder gar mit der Datenaufnahme beginnt, bevor der Zuwendungsbescheid des BAFA vorliegt, verliert jeglichen Anspruch auf die 80 % Förderung der Beratungskosten. Nur die Einholung eines Angebots ist vorab erlaubt. Wir achten für unsere Kunden penibel darauf, dass alle zeitlichen Abläufe exakt eingehalten werden.

Ein weiterer Stolperstein ist die mangelnde Unabhängigkeit des Beraters. Das BAFA fordert eine produkt- und anbieterneutrale Beratung. Ist der Berater gleichzeitig als Handwerker tätig oder an den Verkauf bestimmter Dämmstoffe gekoppelt, wird die Förderung verweigert. Zudem müssen technische Details stimmen: Seit September 2026 akzeptiert die Behörde nur noch Fahrpläne, die mit der iSFP-Druckapplikation in der Version 2.6.x erstellt wurden. Veraltete Softwareversionen führen unweigerlich zur Ablehnung beim Verwendungsnachweis. Auch unvollständige Unterlagen, wie fehlende Bestätigungen über das Beratungsgespräch oder lückenhafte Honorarschlussrechnungen, verzögern die Auszahlung oft um Monate.

Warum ein Ingenieur mehr ist als ein Energieberater

Warum sollten Sie auf Ingenieurskompetenz setzen, anstatt nur ein Standard-Dokument erstellen zu lassen? Ein qualifizierter Ingenieur betrachtet Ihr Gebäude als komplexes Gesamtsystem. Während einfache Energieberater oft mit pauschalen Tabellenwerten arbeiten, integrieren wir die Heizlastberechnung für Ihre künftige Wärmepumpe direkt in den iSFP. Das verhindert teure Überdimensionierungen der Anlagentechnik. Durch unsere Expertise in der Bauschadenbewertung erkennen wir zudem bauphysikalische Risiken, wie potenzielle Wärmebrücken bei der Innendämmung, bevor diese zu Schimmelbildung führen. Wir liefern Ihnen realistische Kostenschätzungen, die auf aktueller Markterfahrung basieren, statt theoretischer Durchschnittswerte. So wird Ihr Sanierungsfahrplan zu einer belastbaren Kalkulationsgrundlage für Ihre Bank oder die KfW.

Umgang mit Ablehnungsbescheiden

Sollte trotz aller Sorgfalt ein Ablehnungsbescheid in Ihrem Briefkasten landen, ist Ruhe gefragt. Zunächst müssen Sie die Widerspruchsfrist prüfen, die in der Regel einen Monat nach Zustellung beträgt. Häufige Gründe für eine Ablehnung sind lediglich fehlende Nachweise oder Unklarheiten bei der Flächenberechnung. In vielen Fällen lässt sich der Bescheid durch eine präzise Nachreichung technischer Daten heilen. Manchmal ist es jedoch sinnvoller, den fehlerhaften Antrag zurückzuziehen und eine Neuantragstellung vorzunehmen, falls die Fristen dies noch zulassen. Wir analysieren solche Bescheide für Sie und übernehmen die Kommunikation mit der Behörde. Möchten Sie sichergehen, dass Ihr Antrag von Anfang an auf soliden Beinen steht? Lassen Sie sich jetzt individuell zur energetischen Sanierung beraten und vermeiden Sie kostspielige Fehler.

Ihr Weg zum iSFP in Kassel: Warum Ingenieurbüro Lohse?

Warum sollten Sie bei einem so weitreichenden Projekt wie der energetischen Sanierung auf eine anonyme Online-Beratung setzen? In Kassel und Nordhessen begegnen uns spezifische Gebäudetypologien, von historischen Fachwerkhäusern bis hin zu Siedlungsbauten der Nachkriegszeit. Jedes dieser Objekte erfordert ein tiefes Verständnis für die regionale Baukultur und die bauphysikalischen Besonderheiten vor Ort. Wenn Sie bei uns die iSFP Förderung beantragen, erhalten Sie keine standardisierte Massenware. Wir verstehen uns als Ihr Partner, der die Theorie der Energieplanung mit der praktischen Umsetzbarkeit in unserer Region verknüpft.

Unser Ansatz ist ganzheitlich. Während viele Berater lediglich das Dokument erstellen, begleiten wir Sie als Ingenieurbüro Lohse auf Wunsch durch den gesamten Prozess. Das beginnt bei der fehlerfreien Antragstellung beim BAFA und reicht bis zur baubegleitenden Qualitätssicherung während der Sanierungsphase. Ein entscheidender Vorteil für Sie ist unsere Spezialisierung auf die TGA-Fachplanung. Wir erstellen nicht nur den Fahrplan, sondern dimensionieren Ihre neue Wärmepumpe durch eine präzise Heizlastberechnung direkt mit. So stellen wir sicher, dass die Maßnahmen aus dem iSFP technisch perfekt mit Ihrer Anlagentechnik harmonieren. Kurze Wege sind uns wichtig: Wir sind persönlich für Sie in Baunatal, Vellmar, Lohfelden und der gesamten Umgebung von Kassel im Einsatz.

Individuelle Beratung statt Massenabfertigung

Passt der Sanierungsvorschlag wirklich zu Ihren finanziellen Möglichkeiten? Wir legen großen Wert darauf, dass die vorgeschlagenen Schritte in Ihr Budget passen und wirtschaftlich sinnvoll sind. Dabei behalten wir nicht nur die Bundesförderung im Blick, sondern prüfen auch gezielt lokale Förderprogramme des Landes Hessen, die oft mit dem iSFP kombiniert werden können. Unsere Kommunikation ist geprägt von Verlässlichkeit und Termintreue. Wir wissen, dass Zeitpläne bei Bauvorhaben kritisch sind. Deshalb erhalten Sie von uns klare Aussagen und eine strukturierte Dokumentation, die Ihnen die Sicherheit gibt, alle bürokratischen Hürden souverän zu nehmen.

Jetzt unverbindliches Erstgespräch vereinbaren

Möchten Sie wissen, welches energetische Potenzial in Ihrer Immobilie steckt? Lukas Lohse steht Ihnen für Ihr Sanierungsprojekt als erfahrener Mentor und technischer Planer zur Seite. In einem ersten Gespräch klären wir die Förderfähigkeit Ihres Gebäudes und skizzieren den Weg zu Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Fragen zu den neuen BEG-Richtlinien 2026 zu beantworten und zeigen Ihnen, wie Sie die maximale Förderung ohne eigenen bürokratischen Aufwand realisieren. Vertrauen Sie auf Ingenieurskompetenz aus Ihrer Nachbarschaft. Jetzt iSFP-Beratung in Kassel anfragen und den ersten Schritt zur wertsteigernden Sanierung gehen.

Ihr strategischer Vorsprung für die Sanierung 2026

Der Individuelle Sanierungsfahrplan ist weit mehr als eine formale Voraussetzung; er ist das Fundament für jede wirtschaftlich erfolgreiche Modernisierung Ihres Eigenheims. Durch die aktuellen BEG-Reformen sichern Sie sich nicht nur wertvolle Planungssicherheit, sondern profitieren direkt von der Verdopplung Ihrer förderfähigen Investitionskosten auf 60.000 Euro pro Wohneinheit. Wenn Sie jetzt die iSFP Förderung beantragen, legen Sie den Grundstein für den entscheidenden 5 % Bonus bei künftigen Einzelmaßnahmen und schützen sich vor teuren Fehlplanungen.

Als staatlich zertifizierter Energieeffizienz-Experte und Spezialist für TGA-Planung sowie Wärmepumpen begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess. Wir bringen die fundierte Erfahrung aus zahlreichen Sanierungsprojekten in Nordhessen ein, um Ihr Gebäude energetisch auf das nächste Level zu heben. Überlassen Sie die Komplexität der BAFA-Anträge und die Einhaltung technischer Fristen einfach uns. Wir sorgen dafür, dass Ihr Projekt von der ersten Analyse bis zur finalen Auszahlung der Zuschüsse auf einem soliden Fundament steht.

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Wir freuen uns darauf, Ihr Vorhaben mit fachlicher Präzision und partnerschaftlicher Unterstützung zum Erfolg zu führen. Packen wir es gemeinsam an.

Häufig gestellte Fragen zur iSFP Förderung

Wie lange dauert es, bis die iSFP Förderung ausgezahlt wird?

In der Regel erfolgt die Auszahlung des Zuschusses etwa vier bis acht Wochen nach der erfolgreichen Einreichung des Verwendungsnachweises. Die Bearbeitungszeit beim BAFA kann je nach aktuellem Antragsaufkommen leicht variieren. Da wir die gesamte Kommunikation und Dokumentation für Sie übernehmen, stellen wir sicher, dass alle Unterlagen vollständig sind, um unnötige Verzögerungen durch Rückfragen der Behörde zu vermeiden.

Kann ich den iSFP auch nach Beginn der Sanierung beantragen?

Nein, Sie müssen die iSFP Förderung beantragen und den Zuwendungsbescheid abwarten, bevor die eigentliche Energieberatung oder die Sanierungsmaßnahmen beginnen. Eine rückwirkende Förderung der Beratungskosten ist ausgeschlossen. Damit Sie den 5 % Bonus für spätere Einzelmaßnahmen erhalten, muss der fertige Sanierungsfahrplan zwingend vor der Beauftragung dieser Handwerksleistungen vorliegen und abgeschlossen sein.

Was passiert, wenn ich die Sanierungsschritte aus dem iSFP nicht umsetze?

Es entstehen Ihnen keine finanziellen Nachteile, wenn Sie die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht oder erst viel später realisieren. Der staatliche Zuschuss für die Erstellung des Fahrplans bleibt Ihnen in jedem Fall erhalten. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung. Sie verlieren lediglich den Anspruch auf den zusätzlichen 5 % Bonus für diejenigen Maßnahmen, die Sie letztlich nicht durchführen lassen.

Ist der iSFP-Bonus mit anderen Förderungen kombinierbar?

Ja, der iSFP-Bonus lässt sich hervorragend mit der regulären BEG-Einzelmaßnahmenförderung für die Gebäudehülle oder Anlagentechnik kombinieren. Er wird auf den jeweiligen Basisfördersatz aufgeschlagen. Bei einer umfassenden Sanierung zum Effizienzhaus über die KfW dient der iSFP zwar als wertvolle technische Planungsgrundlage, ein separater 5 % Bonus auf die KfW-Kreditsumme ist jedoch in dieser Form nicht vorgesehen.

Werden auch Beratungen für denkmalgeschützte Häuser gefördert?

Ja, denkmalgeschützte Gebäude oder besonders erhaltenswerte Bausubstanz sind ausdrücklich förderfähig. Gerade bei diesen Objekten ist ein strukturierter Fahrplan essenziell, um energetische Verbesserungen mit dem Denkmalschutz in Einklang zu bringen. Wir verfügen über die notwendige Expertise, um die bauphysikalischen Besonderheiten historischer Gebäude in Nordhessen bei der Planung fachgerecht zu berücksichtigen.

Muss ich den Energieberater im Voraus bezahlen?

Üblicherweise stellen wir unsere Honorarrechnung nach Abschluss der Beratung und Übergabe des Fahrplans an Sie. Sobald Sie die Rechnung beglichen haben, reichen wir den Verwendungsnachweis beim BAFA ein. Die Behörde erstattet Ihnen dann den Förderanteil direkt auf Ihr Konto. In manchen Fällen ist auch eine Abtretungserklärung möglich, bei der das BAFA den Zuschuss direkt an uns auszahlt, was Ihre Liquidität schont.

Wie finde ich einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten in Kassel?

Sie finden qualifizierte Experten über die offizielle Energie-Effizienz-Expertenliste (EEE-Liste) des Bundes, die nach Postleitzahlen gefiltert werden kann. Als regional verwurzeltes Ingenieurbüro in Kassel sind wir dort für Wohn- und Nichtwohngebäude gelistet. Wir empfehlen Ihnen, stets auf die Zusatzqualifikationen des Beraters zu achten, insbesondere wenn es um komplexe Themen wie die TGA-Planung geht.

Gilt der iSFP-Bonus auch für den Einbau einer Wärmepumpe?

Nein, für den reinen Heizungstausch ist der zusätzliche 5 % iSFP-Bonus nicht vorgesehen. Heizungssysteme werden bereits über sehr attraktive Basisfördersätze und verschiedene Zusatzboni von bis zu 70 % gefördert. Der iSFP-Bonus konzentriert sich primär auf Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie Dämmung oder Fenstertausch, sowie auf die Optimierung der Lüftungstechnik und anderer technischer Anlagen.

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