Muss Ihr Unternehmen 2026 ein Energieaudit durchführen, und welcher Termin gilt tatsächlich? Beim Thema „Energieaudit Unternehmen Kassel EDL-G Frist 2026“ reicht ein Blick auf ein einzelnes Datum nicht aus. Entscheidend sind unter anderem Ihr Unternehmensstatus, bisherige Audits, der Energieverbrauch und mögliche Ausnahmen.
Die Unsicherheit ist verständlich: Im September 2026 gilt weiterhin die bestehende EDL-G-Regelung, während eine Novelle mit neuen Verbrauchsschwellen noch nicht in Kraft ist. Auch der oft genannte 11. Oktober 2026 ist nicht automatisch die maßgebliche Frist für jedes deutsche Unternehmen. Für bereits auditpflichtige Unternehmen zählt grundsätzlich der individuelle Vierjahresrhythmus seit dem letzten Audit. Für neu betroffene Unternehmen sieht der Gesetzentwurf eine Übergangsfrist vor.
Diese Checkliste hilft Ihnen, Ihre Verpflichtung und den voraussichtlichen Termin strukturiert einzuordnen. Sie erfahren, welche Rolle ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS spielen kann und welche Energiedaten und Nachweise Sie vorbereiten sollten. So können Sie die nächsten Schritte für 2026 planen und prüfen, ob eine fachliche Auditbegleitung nach DIN EN 16247-1 für Ihr Unternehmen sinnvoll ist.
Wichtigste Erkenntnisse
- Prüfen Sie Unternehmensgröße, Unternehmensverbindungen, Energieverbrauch und bisherige Nachweise, um Ihre mögliche Verpflichtung einzuordnen.
- Leiten Sie den maßgeblichen Termin nicht allein aus einem allgemeinen Stichtag ab. Prüfen Sie die für Ihr Unternehmen geltende Regelung und das Datum des letzten Audits.
- Ordnen Sie Energiedaten, Anlagenübersichten und Informationen zu Betriebsabläufen nach Standort und Zeitraum. So erkennen Sie früh, wo Angaben fehlen.
- Klären Sie, welche Nachweise und internen Zuständigkeiten für eine nachvollziehbare Dokumentation erforderlich sind.
- Bewerten Sie mögliche Maßnahmen nach technischer Umsetzbarkeit und betrieblicher Relevanz. Halten Sie Verantwortliche, offene Fragen und nächste Schritte fest.
Energieaudit Unternehmen Kassel: Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Betrieb 2026 betroffen ist
Gehen Sie die Prüfung in dieser Reihenfolge an: Unternehmensgröße, mögliche Verbindungen zu anderen Unternehmen, Energieverbrauch, vorhandenes Managementsystem und Datum des letzten Energieaudits. Beim Thema Energieaudit Unternehmen Kassel EDL-G Frist 2026 entscheidet kein einzelner Wert über den gesamten Fall. Maßgeblich ist, welche Regelung für Ihr Unternehmen gilt und ob besondere Voraussetzungen oder Übergangsregeln greifen. Eine grundlegende Einordnung bietet der Beitrag Was ist ein Energieaudit.
Stand September 2026 gilt: Die Novelle von EDL-G und EnEfG wurde am 24. Juni 2026 vom Bundeskabinett beschlossen, das parlamentarische Verfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Bis zum Inkrafttreten gelten die bisherigen Gesetzesfassungen. Geplante Schwellen und Übergangsfristen sind daher nicht mit den aktuell geltenden Pflichten gleichzusetzen. Prüfen Sie EDL-G-Auditpflicht und EnEfG-Anforderungen getrennt.
Merke: Die Auditpflicht hängt nicht allein vom Standort oder Gebäudetyp ab. Für Betriebe in Kassel und im Umland gelten grundsätzlich dieselben bundesrechtlichen Voraussetzungen. Entscheidend sind die Unternehmensmerkmale, der einschlägige Rechtsweg und die individuelle Vorgeschichte.
Welche Unternehmensmerkmale bestimmen die Auditpflicht?
Nach der derzeit geltenden EDL-G-Regelung sind grundsätzlich Nicht-KMU zu regelmäßigen Energieaudits verpflichtet. Für die Einordnung sind unter anderem Beschäftigtenzahl, Jahresumsatz und Bilanzsumme relevant. Als Nicht-KMU gilt ein Unternehmen, wenn es mindestens 250 Beschäftigte hat oder wenn Umsatz und Bilanzsumme die maßgeblichen Schwellen überschreiten. Auch Rechtsform und Beteiligungsverhältnisse sollten geprüft werden, denn verbundene oder Partnerunternehmen können die Einstufung beeinflussen. Lassen Sie die Zuordnung anhand der aktuell geltenden Kriterien vornehmen.
Erfassen Sie außerdem den Energieverbrauch und prüfen Sie, welche Bezugsgröße für Ihre Situation gilt. Die beschlossene, aber noch nicht in Kraft getretene Novelle sieht für die Auditpflicht eine Schwelle von durchschnittlich mehr als 2,77 GWh pro Jahr über drei Jahre vor. Diese geplante Regel ersetzt nicht automatisch die derzeitige Prüfung nach KMU-Status.
Wann können Managementsysteme relevant sein?
Ein regelmäßiges Energieaudit und ein Energiemanagementsystem sind unterschiedliche Wege, Energieverbräuche systematisch zu erfassen und zu bewerten:
- Energieaudit: eine strukturierte Prüfung nach den gesetzlichen Anforderungen, dokumentiert in einem Auditbericht.
- ISO 50001 oder EMAS: ein fortlaufender Managementansatz. Ein qualifizierendes, zertifiziertes System kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Auditpflicht befreien.
Leiten Sie eine Befreiung nicht allein daraus ab, dass Ihr Unternehmen ein Managementsystem nutzt. Prüfen Sie dessen Zertifizierung und Geltungsbereich sowie die aktuell anwendbaren Vorschriften. Auch gesonderte EnEfG-Anforderungen können relevant sein. Diese Prüfung schafft eine belastbare Grundlage, bevor Sie Fristen festlegen oder nächste Schritte planen.
EDL-G-Frist 2026: So ermitteln Sie den Termin und vermeiden falsche Annahmen
„EDL-G-Frist 2026“ bezeichnet keinen einheitlichen Stichtag, der für alle Unternehmen gleichermaßen gilt. Ist Ihr Betrieb bereits auditpflichtig, zählt grundsätzlich der individuelle Vierjahresrhythmus ab dem letzten Energieaudit. Ein allgemeiner Termin aus einer EU-Vorgabe ersetzt diese Prüfung nicht automatisch. Maßgeblich sind Ihre konkrete Verpflichtung, die geltende nationale Regelung und gegebenenfalls eine Übergangsvorschrift.
Prüfen Sie die aktuelle Gesetzesfassung und ihren Veröffentlichungsstand, bevor Sie einen Termin festlegen. Im September 2026 ist die beschlossene Novelle von EDL-G und EnEfG noch nicht in Kraft. Bis dahin gelten die bisherigen Fassungen. Den vollständigen Gesetzestext finden Sie im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G). Für neu betroffene Unternehmen sieht der Gesetzentwurf eine Übergangsfrist von zwölf Monaten nach Inkrafttreten vor. Ob und wie diese Regel für Ihren Betrieb greift, hängt vom endgültigen Gesetz und Ihrem Unternehmensstatus ab.
Welche Daten brauchen Sie für die Fristprüfung?
Legen Sie das Datum und den Bericht des letzten Audits sowie vorhandene Nachweise zu ISO 50001 oder EMAS bereit. Ergänzen Sie Unterlagen zur Unternehmensgröße und die Energieverbrauchsdaten für den jeweils gesetzlich maßgeblichen Zeitraum. So können Sie nachvollziehen, welche Regelung einschlägig ist und ob ein vorhandener Nachweis berücksichtigt werden kann.
Halten Sie Fristen außerdem nach ihrem Zweck auseinander. Geht es um die Durchführung des Audits, einen Nachweis, eine Meldung an eine Behörde oder die Umsetzung einer Maßnahme? Das sind unterschiedliche Vorgänge, für die jeweils eigene Anforderungen gelten können. Gleichen Sie offene Fragen mit den aktuellen BAFA-Informationen und der maßgeblichen Gesetzesfassung ab. Notieren Sie zu jeder Frist die Rechtsgrundlage, den betroffenen Sachverhalt und den Stand der Prüfung.
Wie unterscheiden sich EDL-G und EnEfG in der Praxis?
EDL-G und EnEfG können unterschiedliche Pflichten und Anwendungsbereiche betreffen. Vermischen Sie die Anforderungen deshalb nicht und nehmen Sie nicht an, dass eine Regelung die andere automatisch ersetzt. Die geplante EDL-G-Schwelle von durchschnittlich mehr als 2,77 GWh pro Jahr über drei Jahre ist erst dann für die Fristberechnung heranzuziehen, wenn die entsprechende Gesetzesänderung in Kraft ist. Prüfen Sie auch bei möglichen Überschneidungen den Einzelfall, statt eine pauschale Rangfolge anzunehmen.
Merksatz: Bestimmen Sie den nächsten Termin anhand der konkreten Unternehmenspflicht und des letzten Nachweises. Bleibt die Einordnung unklar, kann eine fachliche Beratung zu Energieaudits dabei helfen, Unterlagen und Rechtsstand strukturiert zu prüfen. Energieaudit-Beratung in Kassel ist eine mögliche Anlaufstelle für diese fachliche Klärung.
Checkliste für Unternehmen in Kassel: Auditdaten, Zuständigkeiten und Auswahl prüfen
Eine geordnete Vorbereitung reduziert Rückfragen und zeigt, wo noch Daten fehlen. Legen Sie für Ihr Energieaudit Unternehmen Kassel EDL-G Frist 2026 früh eine gemeinsame Ablage an. Ordnen Sie die Informationen nach Standort, Zeitraum und Energieträger. Bei mehreren Betriebsstätten klären Sie außerdem, welche Standorte und organisatorischen Einheiten in den Auditumfang fallen. Stimmen Sie den Umfang vor Beginn mit der fachlichen Begleitung ab.
Welche Unterlagen beschleunigen die Auditvorbereitung?
Sammeln Sie nicht nur Rechnungen, sondern auch Daten, die den tatsächlichen Betrieb abbilden. Diese Unterlagen bilden eine praktische Ausgangsbasis:
- Energieabrechnungen, Energieverträge, Zählerübersichten und verfügbare Lastgangdaten, sortiert nach Standort und Zeitraum;
- eine Übersicht der Energieträger, wesentlichen Anlagen und relevanten Verbraucher;
- Betriebs- und Produktionszeiten sowie eine kurze Beschreibung typischer Abläufe;
- technische Unterlagen und eine Dokumentation bereits umgesetzter Effizienzmaßnahmen.
Fehlen Werte oder sind Zählerdaten nicht eindeutig zuzuordnen, kennzeichnen Sie die Lücke ausdrücklich. Ersetzen Sie fehlende Angaben nicht durch Schätzungen, ohne diese als solche kenntlich zu machen. So bleibt nachvollziehbar, welche Daten belastbar sind und wo im Audit Rückfragen oder zusätzliche Erhebungen nötig sein könnten.
Wie organisieren Sie Zuständigkeiten und wählen die Auditbegleitung?
Benennen Sie intern eine koordinierende Person und legen Sie fest, wer Informationen prüft und freigibt. Die Geschäftsführung kann den Rahmen und Entscheidungen verantworten. Technik, Einkauf und Controlling können je nach Zuständigkeit Anlageninformationen, Energiedaten oder Vertragsunterlagen zuliefern. Vereinbaren Sie, wie Rückfragen beantwortet werden und wer bei Datenlücken Entscheidungen trifft.
Stimmen Sie vor der Beauftragung den Leistungsumfang, den Zeitplan, die benötigte interne Mitwirkung und die Ergebnisdokumentation schriftlich ab. Fragen Sie, wie die Prüfung nach DIN EN 16247-1 methodisch aufgebaut wird und wie die Ergebnisse nachvollziehbar festgehalten werden. Klären Sie außerdem, ob die Erfahrung des Auditors zu Ihrer Branche, Ihren Standorten und den relevanten Verbrauchern passt. Ein klar vereinbarter Umfang hilft, Erwartungen und Verantwortlichkeiten früh abzugleichen.
Vor dem Start noch einmal prüfen: Sind alle Standorte erfasst? Reicht die Datenablage aus, um Verbräuche zuzuordnen? Sind interne Ansprechpersonen benannt? Sind Umfang und Zeitplan schriftlich abgestimmt? Mit diesen Schritten schaffen Sie eine verlässliche Grundlage, ohne Ergebnisse oder Einsparungen vorwegzunehmen.

Nach dem Energieaudit: Maßnahmen priorisieren und Pflichten sauber dokumentieren
Der Auditbericht ist noch kein Maßnahmenbeschluss. Er bietet Ihrem Unternehmen eine Grundlage, um nächste Schritte zu prüfen und intern zu entscheiden. Halten Sie den Bericht, erkannte Potenziale, Zuständigkeiten und Beschlüsse zentral fest. So bleibt später nachvollziehbar, warum eine Maßnahme weiterverfolgt, zurückgestellt oder zunächst genauer untersucht wurde.
Wie wird aus dem Auditbericht ein belastbarer Maßnahmenplan?
Besprechen Sie die vorgeschlagenen Maßnahmen mit den zuständigen Bereichen. Eine technische Empfehlung muss zum Betriebsablauf passen und mit vorhandenen Planungen abgeglichen werden. Ordnen Sie die Punkte danach, ob sie technisch umsetzbar erscheinen, welche Auswirkungen sie auf den laufenden Betrieb haben könnten und welche internen Entscheidungen noch fehlen. Diese Priorisierung ist keine Zusage bestimmter Einsparungen.
Trennen Sie gesetzliche Pflichten von freiwilligen Optimierungsvorhaben. Ob für Ihr Unternehmen eine Umsetzungs-, Veröffentlichungs- oder Meldepflicht gilt, ist anhand der aktuellen Rechtslage und des konkreten Anwendungsbereichs zu prüfen. Vermischen Sie solche Pflichten nicht mit Empfehlungen aus dem Bericht. Dokumentieren Sie beim Thema Energieaudit Unternehmen Kassel EDL-G Frist 2026 auch, auf welcher Grundlage die jeweilige Entscheidung beruht.
Welche Dokumentation sollten Unternehmen aufbewahren?
Führen Sie eine zentrale Maßnahmenübersicht, in der der Bearbeitungsstand auf einen Blick erkennbar ist. Diese Spalten sind dafür hilfreich:
- Maßnahme: Was wurde im Bericht vorgeschlagen?
- Verantwortlichkeit: Welcher Bereich oder welche Person koordiniert die Prüfung?
- Status: Ist die Maßnahme offen, in Prüfung, freigegeben oder zurückgestellt?
- Beleg: Auf welche Analyse, Entscheidung oder Unterlage stützt sich der Eintrag?
- Nächster Prüftermin: Wann wird der Stand erneut bewertet?
Bewahren Sie außerdem den Auditbericht, die verwendeten Datengrundlagen, relevante Korrespondenz und interne Freigaben geordnet auf. Bei ISO 50001 oder EMAS sollten auch die Nachweise und der jeweilige Geltungsbereich aktuell dokumentiert sein. Prüfen Sie Aufbewahrungsdauer und mögliche Meldungen anhand der für Ihr Unternehmen geltenden gesetzlichen Vorgaben, statt pauschale Fristen anzunehmen.
Halten Sie Managemententscheidungen zeitnah fest, auch wenn zunächst keine Maßnahme freigegeben wird. So entsteht ein nachvollziehbarer Prozess vom Befund bis zur Entscheidung. Wenn Sie die Ergebnisse für Ihr Nichtwohngebäude weiter einordnen möchten, können Sie sich zur Energieberatung für Nichtwohngebäude informieren.
Energieaudit in Kassel beauftragen: So unterstützt das Ingenieurbüro Lohse
Sind nach der Fristprüfung noch Fragen zum Auditumfang oder zu den benötigten Daten offen, hilft ein strukturiertes Erstgespräch, den Klärungsbedarf einzugrenzen. Das Ingenieurbüro Lohse in Kassel bietet Energieaudits nach DIN EN 16247-1 sowie Beratung zur Einführung von ISO 50001 und interne Audits an. Für Unternehmen in Kassel und Nordhessen kann die regionale Zusammenarbeit die Abstimmung erleichtern. Ob einzelne Schritte vor Ort stattfinden, sollte im konkreten Fall geklärt werden.
Der mögliche Ablauf beginnt mit einer Sichtung Ihrer Ausgangslage: Welche gesetzlichen Anforderungen könnten gelten, welche Standorte gehören zum Umfang und welche Energiedaten liegen bereits vor? Anschließend werden Umfang, benötigte Mitwirkung und Zeitplanung abgestimmt. Auf die Datensichtung folgen das Audit und eine Besprechung der Ergebnisse. So lassen sich offene Punkte geordnet bearbeiten, ohne Pflichten oder Einsparungen vor der Prüfung vorauszusetzen.
Welche Informationen sollten Sie für ein Erstgespräch bereithalten?
Für den Einstieg genügt eine kurze Übersicht. Notieren Sie die Unternehmensstandorte und passende Ansprechpersonen und halten Sie verfügbare Energieunterlagen bereit. Nennen Sie außerdem das Datum und Ergebnis des letzten Audits oder vorhandene Nachweise zu ISO 50001 beziehungsweise EMAS. Sammeln Sie vorab Fragen zu Frist, betroffenen Standorten, Auditumfang und internen Ressourcen. Fehlende Unterlagen müssen nicht durch Schätzungen ersetzt werden. Markieren Sie stattdessen, was noch beschafft werden muss.
Wie geht es nach der Anfrage weiter?
Im nächsten Schritt wird eingegrenzt, welche Anforderungen und Daten für Ihren Betrieb relevant sind. Darauf aufbauend stimmen Sie mit der fachlichen Begleitung Umfang, Zuständigkeiten, Mitwirkung und Zeitplan ab. Fragen Sie nach der Vorgehensweise nach DIN EN 16247-1 und danach, wie Ergebnisse dokumentiert und besprochen werden. Diese Klärung schafft eine gemeinsame Grundlage, bevor Sie interne Zeit für die Datenerhebung einplanen.
Das Ingenieurbüro erbringt Ingenieur- und Beratungsleistungen. Handwerkliche Arbeiten sowie der Verkauf von Hardware oder Energieprodukten gehören nicht dazu. Wenn Sie Ihre nächsten Schritte zum Energieaudit Unternehmen Kassel EDL-G Frist 2026 fachlich besprechen möchten, nehmen Sie Kontakt auf, um Ihre Ausgangslage und offene Fragen einzuordnen.
Besprechen Sie Ihr Energieaudit mit dem Ingenieurbüro Lohse
Prüfen Sie Ihre nächsten Schritte für 2026
Für das Energieaudit Unternehmen Kassel EDL-G Frist 2026 gibt es keinen Termin, der pauschal für jeden Betrieb gilt. Entscheidend ist, welche Regelung für Ihr Unternehmen gilt und wann das letzte Audit durchgeführt wurde. Prüfen Sie außerdem, ob ein Managementsystem oder eine Übergangsregel für Ihren Fall relevant ist.
Eine strukturierte Vorbereitung erleichtert die weitere Planung: Halten Sie Auditunterlagen und Energiedaten bereit, benennen Sie interne Ansprechpersonen und dokumentieren Sie Entscheidungen sowie offene Fragen. So lässt sich der individuelle Bedarf besser eingrenzen, bevor Sie Zeit und Zuständigkeiten für nächste Schritte festlegen.
Das Ingenieurbüro Lohse in Kassel unterstützt Unternehmen mit Energieaudits nach DIN EN 16247-1 sowie Beratung zur Einführung von ISO 50001 und internen Audits. Wenn Sie Ihre Frist und den passenden weiteren Weg fachlich einordnen möchten, klären Sie Ihre Energieaudit-Frist 2026 mit dem Ingenieurbüro Lohse.
Mit einer nachvollziehbaren Prüfung schaffen Sie eine verlässliche Grundlage für die Planung. Gehen Sie die nächsten Schritte mit den passenden Informationen an.
Häufige Fragen zum Energieaudit 2026
Muss jedes Unternehmen 2026 ein Energieaudit nach EDL-G durchführen?
Nein. Nach der im September 2026 geltenden EDL-G-Fassung sind grundsätzlich Nicht-KMU alle vier Jahre auditpflichtig. Ob Ihr Unternehmen als Nicht-KMU gilt, hängt unter anderem von Beschäftigtenzahl, Umsatz, Bilanzsumme und möglichen Verbindungen zu anderen Unternehmen ab. Eine geplante Gesetzesänderung sieht eine verbrauchsabhängige Schwelle vor, ist aber noch nicht in Kraft. Prüfen Sie daher den geltenden Rechtsstand und Ihre individuelle Einstufung, bevor Sie eine Pflicht annehmen oder ausschließen.
Bis wann muss ein Unternehmen in Kassel sein Energieaudit 2026 abschließen?
Ein einheitlicher Abschlusstermin für alle Unternehmen in Kassel lässt sich nicht nennen. Für bereits auditpflichtige Unternehmen ist grundsätzlich das Datum des letzten Audits maßgeblich, denn der Vierjahresrhythmus läuft individuell. Der oft genannte 11. Oktober 2026 ist nicht automatisch die nationale Frist für jeden Betrieb. Für neu betroffene Unternehmen sieht der Gesetzentwurf eine Übergangsfrist von zwölf Monaten nach Inkrafttreten vor. Prüfen Sie den aktuellen Gesetzesstand und Ihren letzten Auditnachweis.
Wie oft muss ein Energieaudit nach dem EDL-G wiederholt werden?
Nach der derzeit geltenden Regelung müssen auditpflichtige Unternehmen das Energieaudit grundsätzlich mindestens alle vier Jahre wiederholen. Berechnen Sie den nächsten Termin anhand des Datums Ihres letzten Audits und bewahren Sie den Bericht als Nachweis geordnet auf. Ein allgemeiner Kalenderstichtag ersetzt diesen individuellen Rhythmus nicht. Prüfen Sie zusätzlich, ob ein qualifizierendes Managementsystem oder eine geänderte Rechtslage Ihren Fall beeinflusst.
Befreit ISO 50001 ein Unternehmen automatisch vom Energieaudit?
Nein. Das Vorhandensein eines ISO-50001-Systems bedeutet nicht pauschal, dass die Auditpflicht entfällt. Ein zertifiziertes Energiemanagementsystem kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung ermöglichen. Dafür müssen Zertifizierung, Geltungsbereich und die für Ihr Unternehmen geltenden Vorschriften passen. Halten Sie den aktuellen Nachweis bereit und prüfen Sie die Voraussetzungen im Einzelfall. Auch EMAS kann relevant sein, ist aber ebenfalls anhand der geltenden Anforderungen zu beurteilen.
Welche Unterlagen braucht ein Unternehmen für ein Energieaudit?
Stellen Sie Energieabrechnungen, Energieverträge, Zählerübersichten und verfügbare Lastgangdaten nach Standort und Zeitraum zusammen. Hilfreich sind außerdem eine Anlagenliste, Angaben zu Energieträgern, Betriebs- und Produktionszeiten sowie technische Unterlagen. Dokumentieren Sie bereits umgesetzte Effizienzmaßnahmen und benennen Sie interne Ansprechpersonen aus den zuständigen Bereichen. Kennzeichnen Sie fehlende oder unsichere Daten ausdrücklich, statt Verbrauchswerte zu schätzen. So lassen sich Rückfragen und notwendige Ergänzungen gezielter klären.
Was passiert, wenn ein Unternehmen die Energieauditfrist versäumt?
Ein Verstoß gegen die Auditpflicht, etwa eine nicht rechtzeitige oder unvollständige Durchführung, kann nach den geltenden Regelungen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die konkrete Bewertung hängt vom Einzelfall und der einschlägigen Rechtslage ab. Wenn Sie eine Frist möglicherweise versäumt haben, prüfen Sie zeitnah Ihre Unterlagen, klären Sie den aktuellen Stand und holen Sie fachliche oder rechtliche Einschätzung ein.
Kann ein Ingenieurbüro in Kassel das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen?
Ja. Das Ingenieurbüro Lohse in Kassel bietet Energieaudits nach DIN EN 16247-1 sowie Beratung zur Einführung von ISO 50001 und interne Audits an. Im Erstgespräch können Sie Unternehmensstandorte, vorhandene Energiedaten und den letzten Auditzeitpunkt einordnen, um möglichen Umfang und benötigte Mitwirkung abzustimmen. Das regionale Angebot richtet sich an Unternehmen in Kassel sowie unter anderem in Vellmar, Lohfelden, Baunatal, Fritzlar, Gudensberg, Niestetal, Söhrewald, Ahnatal, Schaumburg, Niedenstein, Fuldatal und Kaufungen.